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Rechtlicher Hinweis zu E-Signaturen

Elektronische Unterschriften sind im Vereinigten Königreich wie in der Europäischen Union rechtlich anerkannt. Ihre rechtliche Stellung ergibt sich aus mehreren Verordnungen und Richtlinien.

Unser Partner Signable hält die geltenden Gesetze zur elektronischen Unterschrift im Vereinigten Königreich und in der Europäischen Union ein und geht darüber hinaus, allen voran die eIDAS-Verordnung.

Vereinigtes Königreich (UK): Dort bilden der Electronic Communications Act 2000 und die Electronic Signatures Regulations 2002 den rechtlichen Rahmen für elektronische Unterschriften. Diese Gesetze erkennen elektronische Unterschriften an, unter bestimmten Voraussetzungen auch fortgeschrittene und qualifizierte.

Europäische Union (EU): In der Europäischen Union ist die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) der maßgebliche Rechtsrahmen für elektronische Unterschriften. eIDAS steht für „electronic Identification, Authentication and Trust Services“ und schafft die rechtliche Grundlage für elektronische Unterschriften, samt ihrer Anerkennung über Grenzen hinweg innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

 Stichwörter: E-Signatur, E-Signaturen, Unterschrift, unterschreiben, elektronisch unterschreiben
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